Stille Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums
Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Ersatzwahl des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin der Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus für den Rest der Amtsperiode 2021 – 2025 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind.
§23 Abs. 2 der Gemeindeordnung besagt, dass wenn nicht mehr Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen werden als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt. Der Vorgeschlagene gilt somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang vom 12.03.2023 findet nicht statt (§23/Abs. 2 GO i.V.m. §§ 70 Absatz 2 und 71 GpR).
Als Gemeindepräsident ist gewählt:
Huggenberger Markus, 1960, Betriebsökonom
Feldbrunnen, 2. Februar 2023
Karin Weibel, Gemeindeschreiberin