Feuerungskontrolle ab 1. Juli 2018

Ab 1. Juli 2018 treten neue Bestimmungen in der Vollzugsbestimmung für die Feuerungskontrolle in kraft.

Die Änderungen für die Inhaber von Feuerungsanlagen (Öl-, Gasheizungen) entnehmen sie dem Informationsschreiben des AfUs.

Die zugelassenen Fachpersonen für die Durchführung der Feuerungskontrolle finden Sie unter folgendem Link.