Feuerungskontrolle ab 1. Juli 2018
Ab 1. Juli 2018 treten neue Bestimmungen in der Vollzugsbestimmung für die Feuerungskontrolle in kraft.
Die Änderungen für die Inhaber von Feuerungsanlagen (Öl-, Gasheizungen) entnehmen sie dem Informationsschreiben des AfUs.
Die zugelassenen Fachpersonen für die Durchführung der Feuerungskontrolle finden Sie unter folgendem Link.