Hundesteuerbezug 2023
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für ihre Hunde, welche per 1. April 2023 (Stichtag) bei der Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus registriert sind, eine Rechnung für die Hundesteuer. Die Abgabe einer Hundemarke wurde vom Kanton aufgehoben. Die Rechnungen für die Hundesteuer werden im Verlaufe des Monats April verschickt. Die Hundesteuer beträgt Fr. 140.00 pro Hund und muss innert 30 Tagen bezahlt werden. Für verspätete Zahlung der Rechnung wird eine Mahngebühr von Fr. 50.00 verrechnet.
Von der Abgabepflicht befreit sind:
- Hunde, die am Stichtag 1. April 2023 noch nicht 3 Monate alt sind
- Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee
- Blindenführerhunde
Mit Einführung der Hundedatenbank AMICUS sind die Hundehalter/innen dafür verantwortlich, dass ihre Daten in AMICUS über den Verbleib der Hunde richtig sind. Adress- und Personendatenänderungen von Hundehalterinnen und Hundehaltern sind der Einwohnerkontrolle (Telefon 032 622 86 05) zu melden.
Schalteröffnungszeiten:
Montag 13.30 – 17.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 11.30 Uhr
Donnerstag 8.00 – 11.30 Uhr
Freitag 8.00 – 14.00 Uhr
Wir danken Ihnen für eine fristgerechte Erfüllung der Melde- und Abgabepflicht.
Gemeindeverwaltung Feldbrunnen-St. Niklaus